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Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Förderprogramm Bayern – Dorferneuerung
Beschreibung
Förderprogramm zur Unterstützung privater und öffentlicher Maßnahmen der Dorfentwicklung in Bayern. Es fördert Neubau und Renovierung (z.B. Baukosten, Infrastruktur, Ausstattung) in Gemeinden unter 2000 Einwohnern, um Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Antragsberechtigte sind u.a. Gemeinden, Kleinstunternehmen, Private und Verbände. Üblicher Fördersatz ca. 50% der Kosten (in Ausnahmefällen bis 90% möglich) (www.foerderdatenbank.de) (www.foerderdatenbank.de).
Fördergeber
Name
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Website
Kontakt
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Bayern (zuständiges ALE)
Standort
Bayern, Deutschland
Website
Wichtige Links
Rechtsgrundlage
Dorferneuerungsrichtlinien vom 04.12.2023 (Az. E2-7516-1/822, BAnz AT 20.03.2024 B5)
Themen
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