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Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
Bayerisches Sportförderprogramm
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sportvereine und -verbände im Breiten- und Nachwuchsleistungssport mit den Sportförderrichtlinien. Gefördert werden der Sportbetrieb (Vereinspauschale) und Investitionen in vereinseigene Sportstätten, zum Beispiel mit Zuschüssen für Trainerhonorare, Raummieten und Sportausstattung. Inklusive Angebote (für Menschen mit und ohne Behinderung) sind miteinbezogen, die Förderanträge sind jeweils jährlich bei der Kreisverwaltung zu stellen.
Fördergeber
Name
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Website
Kontakt
Ansprechpartner
Landratsamt Roth, Fachbereich Sport
Standort
Roth, Bayern
Website
Wichtige Links
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift VwV-2273-I über die Sportförderung
Themen
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