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Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

ESF-Landesrichtlinie Brandenburg (Sozialbetriebe 2023)

Zuschuss Deadline Brandenburg

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung in Sozialbetrieben, um ehemals langzeitarbeitslosen oder von Vermittlungshemmnissen betroffenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gefördert werden insbesondere Personalkosten für Sozialarbeiter und Fachkräfte, die in gemeinnützigen Sozialunternehmen die Mitarbeiter betreuen und qualifizieren. Der Zuschuss kann bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben betragen (Förderdauer bis 36 Monate) und dient der Sicherung von Beschäftigung und Integration im sozialen Bereich.

Fördergeber

Name
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Kontakt

Ansprechpartner
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Standort
Potsdam, Deutschland

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie vom 12. Dezember 2022 (BbgAbl. 2023 Nr.1 S.3)

Themen

Sozialwirtschaft Sozialbetrieb Arbeitsmarktintegration Langzeitarbeitslose Beschäftigung

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