Förderprogramme
Entdecken Sie aktuelle Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Projekt.
7 Programme für die aktuelle Auswahl
Marktstrukturförderung
ELER-Förderprogramm Bayern (StMELF)
Das bayerische Förderprogramm unterstützt Investitionen in Betrieben der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Verarbeitungsbetriebe und die Verringerung klimaschädlicher Emissionen durch effiziente, umweltschonende Technologien (z.B. Gebäudedämmung, moderne Kältetechnik). Gefördert werden KMU und mittelständische Unternehmen mit Standort in Bayern, die beim Vorhaben mindestens 250.000 Euro investieren.
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Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Förderprogramm Bayern – Dorferneuerung
Förderprogramm zur Unterstützung privater und öffentlicher Maßnahmen der Dorfentwicklung in Bayern. Es fördert Neubau und Renovierung (z.B. Baukosten, Infrastruktur, Ausstattung) in Gemeinden unter 2000 Einwohnern, um Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Antragsberechtigte sind u.a. Gemeinden, Kleinstunternehmen, Private und Verbände. Üblicher Fördersatz ca. 50% der Kosten (in Ausnahmefällen bis 90% möglich) ([www.foerderdatenbank.de](https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/dorferneuerungsrichtlinien.html#:~:text=5)) ([www.foerderdatenbank.de](https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/dorferneuerungsrichtlinien.html#:~:text=1,Durch%20die%20Dorferneuerung%20sollen)).
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Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
Bayerisches Sportförderprogramm
Der Freistaat Bayern unterstützt Sportvereine und -verbände im Breiten- und Nachwuchsleistungssport mit den Sportförderrichtlinien. Gefördert werden der Sportbetrieb (Vereinspauschale) und Investitionen in vereinseigene Sportstätten, zum Beispiel mit Zuschüssen für Trainerhonorare, Raummieten und Sportausstattung. Inklusive Angebote (für Menschen mit und ohne Behinderung) sind miteinbezogen, die Förderanträge sind jeweils jährlich bei der Kreisverwaltung zu stellen.
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Soziale Innovation (ESF+ 2021–2027)
Bayerisches ESF+-Programm „Soziale Innovation“
Dieses Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) fördert innovative Projekte zur Lösung ungedeckter sozialer Bedarfe. Gefördert werden modellhafte Best-practice-Projekte, die neue digitale oder organisatorische Angebote in Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales einbringen. Adressiert werden KMU, Verbände und öffentliche Träger in Bayern, die etwa Inklusion, Teilhabe oder Netzwerkbildung durch innovative Formen der Zusammenarbeit verbessern. Die Förderung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss nach den ESF+-Richtlinien, typischerweise für Personal- und Sachkosten in Projekt und Transferphasen.
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Digitalbonus Bayern
Bayerisches StM Wirtschaft (Digitalbonus)
Das Programm Digitalbonus Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Bayern bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software, IT-Dienstleistungen, Sicherheitslösungen sowie beratung und Schulung im Digitalisierungsbereich. Der Digitalbonus ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss (Zuschussraten bis zu 50%), der über die Bezirksregierungen beantragt wird und zuletzt mit rund 30 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurde. Einfache Antragstellung über das ELSTER-Portal, monatliches Kontingent.
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Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF Plus 2021–2027)
Förderaktion 1.1 (ESF Bayern 2021–2027)
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen, können Sie einen ESF-Zuschuss beantragen. Das Programm "Weiterbilden für die Zukunft" unterstützt Bildungsträger in Bayern mit Mitteln des ESF+, um Arbeitskräfte an technische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen anzupassen. Gefördert werden Qualifizierungen für Beschäftigte mehrerer Unternehmen (mindestens zwei Betriebe, meist mit mindestens 500 Unterrichtseinheiten); der Zuschuss beträgt bis zu 40% der förderfähigen Kosten externer Weiterbildung.
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Betriebliche Weiterbildung (ESF Plus 2021–2027)
Förderaktion 1.3 (ESF Bayern 2021–2027)
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Beschäftigten beruflich weiterqualifizieren (auch über externe Bildungsanbieter), können Sie einen ESF-Zuschuss erhalten. Das Programm "Betriebliche Weiterbildung" stärkt bayerische Firmen dabei, den Betrieb fortzuführen und deren Arbeitskräfte an technische, wirtschaftliche oder soziale Veränderungen anzupassen (z.B. auch Corona-bedingte Weiterbildungsdefizite). Gefördert werden vor allem Kosten externer Weiterbildungsdienstleister; der Zuschuss beträgt bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben.
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